Hausordnung
Wir, das BoxHotel, freuen uns, dass Du unser Gast bist. Um deinen Aufenthalt im BoxHotel noch angenehmer zu gestalten, bitten wir dich, die nachfolgende Hausordnung in Ruhe zu lesen und die Regeln einzuhalten. Bitte beachte, dass ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des BoxHotel Gültigkeit haben – diese stehen dir jederzeit online unter www.boxhotel.de zum Download im PDF-Format zur Verfügung.
1. Rauchen und offenes Feuer ist im gesamten BoxHotel verboten. Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Feuer die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder) oder missbräuchlich die Handmelder betätigt, hat die Folgekosten des automatischen Feuerwehreinsatzes in voller Höhe zu tragen. Zudem gilt eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe in Höhe von bis zu 1.000 EUR als vereinbart. Wird festgestellt, dass in deinem Zimmern geraucht wurde, erheben wir eine Extra-Reinigungsgebühr in Höhe von 100,00 €. BoxHotel übernimmt keine Haftung für Schäden bei Fehlalarmen. Die Feuerverhütungsvorschriften – siehe gesonderten Aushang auf den Fluren – sind unbedingt zu beachten. Informiere dich bitte über die Feuerlöschordnung, die Handhabung der Feuerlöscher sowie die Lage der Fluchtwege.
2. Bitte unterstütze das BoxHotel, im dem Du uns Schäden oder Störungen unverzüglich dem BoxHotel Mitarbeiter vor Ort meldest.
3. Das BoxHotel verfügt über eine Lobby als Gemeinschafts- und Aufenthaltsraum. Eine separate Küche besitzt das BoxHotel nicht. Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Zubereitung von warmen Speisen und Getränken in den Boxen nicht gestattet.
4. Nach 22.00 Uhr ist beim Verlassen und Zurückkommen ins BoxHotel aus Rücksicht auf die Hotelnachbarn und -gäste jeglicher Lärm zu vermeiden und in allen Boxen, Fluren und vor dem Hotel die Nachtruhe einzuhalten. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen. Die Benutzung der Duschen sollte in den Nachtstunden (22:00- 6:00 Uhr) möglichst vermieden werden.
5. Die Übernachtung in den Boxen ist nur Gästen des BoxHotels gestattet.
6. Am Anreisetag stehen die Boxen ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Box bis 11:00 Uhr geräumt werden.
7. Tiere sind im BoxHotel nicht gestattet.
8. Übermäßiger Alkoholkonsum im Hotel ist untersagt.
9. Robots, Cyborgs und sonstige WiFi-inhalierende Individuen werden gebeten während der Zeit des Aufenthalts einen gemäßigten Datenkonsum auszuüben.
10. Der verantwortliche BoxHotel Mitarbeiter vor Ort übt das Hausrecht aus. In dringenden Fällen ist der BoxHotel Mitarbeiter berechtigt, die Boxen zu betreten und bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung befugt,geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.
11. BoxHotel stellt dir einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung und bieten dir damit für die Dauer deines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. BoxHotel ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. BoxHotel ist jederzeit berechtigt, Deinen Zugang ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder Dich von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf Deine eigene Gefahr und auf Dein eigenes Risiko. Für Schäden an Endgeräten oder Daten, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt BoxHotel keine Haftung. Du verpflichtest Dich bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Du stellst BoxHotel hiermit von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch Dich und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
12. Während des Aufenthaltes musst Du für die Sicherung der eigenen Sachen selbst Sorge tragen. In der Lobby bietet BoxHotel den Service einer Handyladestation für alle gängigen Smartphones. Bitte behaltet euer Eigentum im Auge. BoxHotel übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.
13. Zur Sicherheit sind die öffentlichen Bereiche des BoxHotels videoüberwacht.
Sonstiges:
Änderungen der Allgemeinen Hausordnung sind jederzeit möglich und an der Rezeption beim Check-in nachzulesen. Solltest du weitere Fragen zum Aufenthalt haben, stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Dir einen tollen Aufenthalt im BoxHotel.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BoxHotel GmbH (Stand: Oktober 2019)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über
(a) die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend Hotelaufnahmevertrag) des jeweiligen Box Hotels (nachfolgend Hotel).
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart. Besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Kunden haben Vorrang.
II. Vertragsabschluss, – Vetragpartner
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung des Zimmers oder der Veranstaltung in Textform oder per E-Mail zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem entsprechenden Vertrag.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, die vom Kunden bestellten
und vom Hotel zugesagten sowie die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
3. Bei Nichterscheinen des Gastes (No-Show) am vereinbarten Anreisetag wird in jedem Falle der volle Betrag des Aufenthaltes einbehalten und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt. BoxHotel behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung zu stornieren.
4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht des Kunden selbst geschuldet sind, z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
6. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen vom Hotel zu erbringenden Leistungen erhöht.
7. Bei Hotelaufnahmeverträgen ist der vom Kunden zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag vor Anreise des Kunden zur Zahlung fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind jeweils bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
8. Im Übrigen sind Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum binnen zehn Tagen ab Zugang der der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
9. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5%, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Außerdem ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
10. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
IV. Aufrechnungsrecht
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine nach vorstehender Ziffer III. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn
. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
. Zimmer unter irreführender oder Angabe wesentlicher falscher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;
. Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat , dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in Öffentlichkeit gefährden kann , ohne dass dies dem Herrschafts – bzw .
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes und/oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
. der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.
4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Rücktritt des Kunden vom Hotelaufnahmevertrag
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, frei.
VIII. Zimmerübergabe, -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende 100% des vollen Logispreises der folgenden Nacht in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.
XIV. Haftung des Hotels
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher. Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
XI Ablehnungsrecht/Verweisungsrecht
Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des jeweiligen Hotels.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist auch für Scheckstreitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand Hannover vereinbart. Das Hotel kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des jeweiligen Hotels oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Hannover, Oktober 2019
AWARDS




